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Institut für Archäologie Fachbereich Klassische Archäologie

Maskentragepflicht ab 01. September

Hestia Giustiniani
Zürcher Abguss einer röm. Kopie der Hestia Giustiniani als Beispiel des Strengen Stils (ca.490/480-450 v. Chr.)

 

Ab 1. September 2020 gilt an der UZH eine Maskentragepflicht in öffentlichen, frei zugänglichen Innenräumen der UZH. Sie gilt z.B. in Korridoren, Lichthöfen, Toilettenanlagen, den Gastrobereichen und auf dem Weg von A nach B.

Die Maskentragepflicht gilt für alle Personen, die sich an der UZH aufhalten, also sowohl UZH-Angehörige (Studierende und Mitarbeitende) als auch Externe (z.B. Gäste, Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Veranstaltungen, externe Dienstleistende). UZH-Angehörige und Externe sind für ihre persönliche Ausstattung mit Schutzmasken selbst verantwortlich. Wo Masken betriebsnotwendig sind, d.h. in Aufgabenbereichen, in denen das Einhalten der Hygiene-/Abstandsregeln nicht möglich ist, werden UZH-Angestellten Masken zur Verfügung gestellt.

Die Maske muss vom Betreten eines Gebäudes bis zum Erreichen eines festen Platzes getragen werden. Sie kann wieder abgelegt werden, sobald ein fester Platz im Hörsaal, im Seminarraum, im Labor, in der Mensa oder im Lichthof erreicht ist – sofern es das jeweilige Schutzkonzept erlaubt.

Grundsätzlich gilt:

«Eine Maske trägt, wer sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen bewegt.»

Mehr Informationen zur Maskentragepflicht auf der Homepage der UZH